So beantragen Sie Ihre Reha
Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind. Was Sie dabei beachten sollten, erklären wir Ihnen hier.
Rehaantrag stellen
1. Gesundheitliche Ziele festlegen
Klären Sie, welche Art Reha Sie beantragen möchten.
Sie können eine Reha als Anschlussrehabilitation (AR oder AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren (HV)/LMR (Leistung zur medizinischen Rehabilitation) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen.
Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) hilft Ihnen der Sozialdienst oder Ihr Arzt/Ihre Ärztin im Krankenhaus, die Reha zu beantragen.
Bei der Rehabilitationsmaßnahme Heilverfahren (HV), die der Wiederherstellung der körperlichen Funktionen und Leistungsfähigkeit dient, hilft Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt/Ihre Haus- oder Fachärztin.
2. Ambulante oder stationäre Reha
Holen Sie sich das Reha-Antragsformular bei Ihrem Kostenträger, z. B. Ihrer Krankenkasse
Der Reha-Antrag besteht aus:
- einem Selbstauskunftsbogen
- AUD-Beleg, in dem von der Krankenkasse die Vorerkrankungen aufgelistet werden
- Befundbericht von Fach- bzw. Hausarzt/-ärztin
- Optional: Formular zum Wunsch- und Wahlrecht: Dies reichen Sie mit ein, wenn Sie eine Wunschklinik angeben möchten.
Tipp:
- Der Sozialdienst im Krankenhaus oder Ihr Hausarzt haben die Formulare meist vorrätig. Sie können Ihnen helfen, die Reha zu beantragen.
- Bereits im Reha-Antrag entscheiden Sie zwischen ambulanter und stationärer Reha.
3. Reha begründen
Sie benötigen für den Reha-Antrag einen Arztbericht. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, um die Reha zu beantragen.
Ihr Arzt/Ihre Ärztin muss die Notwendigkeit der Reha begründen und Ihren Krankheitsverlauf dokumentieren. Wichtige Inhalte sind: alle behandlungswürdigen Diagnosen, Beeinträchtigungen im Alltag, Reha-Ziele, ggf. besondere Behandlungsnotwendigkeit, z. B. ein bestimmtes Klima am Ort der Reha. Der Bericht muss dem Reha-Antrag beigelegt werden.
Damit der Kostenträger die Reha bewilligt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Rehabilitationsbedürftigkeit: Rehabilitationsmaßnahmen sind erforderlich
- Positive Rehabilitationsprognose: die Rehabilitationsziele können in einem realistischen Zeitraum erreicht werden
- Rehabilitationsfähigkeit: der Patient ist körperlich in der Lage, Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführen
4. Wunschklinik wählen
Füllen Sie den restlichen Reha-Antrag aus und fügen Sie ggf. das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht bei.
Wenn Sie eine Reha beantragen, haben Sie das Recht, sich Ihre Reha-Klinik selbst auszusuchen. Legen Sie dazu das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht Ihrem Reha-Antrag bei.
5. Antrag einreichen
Reichen Sie den Reha-Antrag bei Ihrem Kostenträger ein.
Der Kostenträger prüft die Notwendigkeit einer Rehabilitation. Er muss über den Antrag spätestens nach drei Wochen entscheiden. Wenn Sie den Reha-Antrag versehentlich beim falschen Kostenträger eingereicht haben, ist dieser verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.
6. Bewilligung
Ihr Reha-Antrag wurde bewilligt. Informieren Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin und Ihren Arbeitgeber darüber, dass Sie eine Reha antreten.
Sobald Ihre Reha bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bescheid mit:
- Name, Adresse und Ansprechpartner der Rehabilitationseinrichtung
- geplanter Dauer der Reha
- Hinweise bezüglich Kosten bei An- und Abreise
- Informationen zum Übergangsgeld während des Aufenthaltes, zur Zuzahlung
- Hinweis auf Widerrufsrecht gegen den Bescheid
7. Reha abgelehnt: Widerspruch einlegen
Ihr Reha-Antrag wurde abgelehnt. Legen Sie Widerspruch ein.
Holen Sie sich erneut eine ärztliche Stellungnahme bzw. Gutachten ein, das inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingeht und legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Wenn im Bescheid kein anderer Zeitraum benannt ist, müssen Sie hierfür eine Frist von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids einhalten.
Bei einer erneuten Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheids vor dem Sozialgericht klagen.
Kostenlose Hilfe dazu erhalten Sie z. B. vom Arbeitskreis Gesundheit e.V.
Wie Sie uns kontaktieren können
Haben Sie Fragen zur Reha in unserer Klinik?+49 421 336 30 0
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MEDICLIN Reha-Klinik am Sendesaal
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