Als Sozialversicherter haben Sie ein Recht auf Rehabilitation! Wer sozialversichert ist, hat nach § 4 SGB I (Sozialgesetzbuch) ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. So ist Rehabilitation grundsätzlich bei allen Krankheiten und Behinderungen möglich, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat.
Die Rehabilitation ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 laut § 20 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen geworden. Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Aber auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Der ursprüngliche Begriff "Kur" wird in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet.
Erkennt der behandelnde Haus- oder Facharzt bei Ihnen die Notwendigkeit einer Reha, so erfolgt eine Antragstellung bei Ihrem Kostenträger:
Erkennt der behandelnde Krankenhausarzt bei Ihnen die Notwendigkeit einer Reha, so informiert er den Sozialdienst des Krankenhauses:
Sie haben die Möglichkeit, bei der Wahl der Rehaklinik ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben. Es ist wichtig, dass Sie sich im Idealfall schon vor der Beantragung Ihrer Reha darüber informieren, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Wählen Sie die Fachklinik Ihrer Wahl gewissenhaft aus. Entscheidend bei der Wahl der Reha-Klinik ist, dass diese von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert wurde. Die Reha-Klinik am Sendesaal ist nach DIN ISO EN 9001:2015 und den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) zertifiziert und entspricht somit höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.
Sie finden ein schnell und einfach auszufüllendes Formulare zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts unter diesem Button:
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